Anlässlich der Landesdelegiertenkonferenz des Landesanglerverbandes MV in Linstow übergibt Fischereiminister Dr. Till Backhaus einen Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 283.900 Euro für das Projekt „Angeln macht Schule“. Die Mittel stammen aus der Fischereiabgabe des Landes.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das Anglerland Nummer eins in Deutschland. Von den rund 1,7 Millionen Einwohnern sind 46.000 im Landesanglerverband organisiert, das ist jeder 36. Bürger. Weitere 50.000 Angler besitzen einen Fischereischein. Der LAV MV ist damit der größte, gesetzlich anerkannte Naturschutzverband im Nordosten. Die natürlichen Gegebenheiten bieten perfekte Bedingungen: 1.700 Kilometer Küstenlänge, davon mehr als 350 Kilometer zur offenen See, rund 40.000 Kilometer Fließgewässer und mehr als 2.000 Seen laden ein. In diesem Sinne danke ich dem LAV für sein Engagement.

Vor dem Hintergrund freue ich mich besonders, dass das Angelprojekt „Angeln macht Schule“ auch für die kommenden Jahre bis 2027 weiter gesichert ist. Hierbei handelt es sich um ein Ganztagsangebot zur Umweltbildung und Vermittlung von Grundlagen für die Fischereischeinprüfung für Kinder unter 14 Jahren. Das Projekt verfolgt dabei konsequent die Sensibilisierung, Ausbildung und Begeisterung für den Lebensraum Wasser und die darin lebenden Organismen. Der Fokus liegt auf der nachhaltigen Nutzung dieses sensiblen Ökosystems durch das Angeln und die Fischerei. Die Umsetzung erfolgt an verschiedensten Standorten in MV. Sie soll in der nunmehr anstehenden dritten Projektphase weiter ausgebaut werden. Hierzu sollen weitere Schulen und Dozenten gewonnen werden. Ganz wichtig: Das Ganztagsangebot kann mit der erfolgreich abgelegten Fischereischeinprüfung abgeschlossen werden. Eines ist klar: Durch die Nachwuchsgewinnung werden die örtlichen Angelvereine gestärkt. Ziel ist, dass zum Projektende 2027 des Vorhaben „Angeln macht Schule“ an 50 Schulen in MV etabliert ist. Übrigens: Sofern die Einrichtungen nicht über die notwendigen Kapazitäten verfügen, nicht zur Zielgruppe gehören oder dem Vorhaben skeptisch gegenüberstehen, wird auch ein Projekttag „Gewässer erleben“ angeboten“, sagt Minister Dr. Backhaus.

In seinem Grußwort geht der Minister auf die vom Verband aktuell besonders hervorgehobenen Fragen ein, darunter maßgeblich auf die Novelle des Landesfischereigesetzes, die derzeit im Landtag behandelt wird und demnächst dort verabschiedet werden soll. „Wesentlicher Grund für die Änderung des Gesetzes ist es, die rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung auch in dieser Fachverwaltung zu schaffen. Größere inhaltliche Änderungen sind dagegen nicht vorgesehen. Das Gesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits ein vergleichsweise einfaches, klares und liberales Fischereirecht, in dem alles geregelt ist, was geregelt werden muss, aber nicht mehr als tatsächlich nötig“, sagt der Fachminister, auch mit Blick auf die häufig angesprochene zunehmende Bürokratisierung. „Wir wollen das Bewährte erhalten und sollten nur das neu regeln, wo es Handlungsbedarf gibt, darunter auch für die künftig vorrangig digitale Fachverwaltung. Hiervon sollen auch die Angler zunehmend profitieren, so dass alle wesentlichen Leistungen künftig keinen Behördengang mehr erfordern.“ Der Minister kündigt an, dass nach vollzogener Gesetzesanpassung zeitnah auch die Küsten- und die Binnenfischereiverordnung angepasst werden, nachfolgend auch die Fischereischein- und die Fischereischeinprüfungsverordnung. Dabei werden unter anderem die 2023 vorgestellten Ergebnisse des Boddenhechtprojektes einfließen, bei dem die Anglerschaft intensiv mitgewirkt hatte. Selbstverständlich werden bei allen anstehenden Verordnungsanpassungen stets auch die Fachverbände einbezogen.

Mit Blick auf die angespannte Situation vieler Fischbestände macht der Minister deutlich, dass das Land am erfolgreichen Aalmanagement festhalten werde: „2009 bis 2024 sind in den Binnen-und Küstengewässern fast 100 Tonnen Glas- und Satzaal ausgebracht worden, insgesamt rund 28 Millionen Tiere. Auch dieses Jahr sind bereits erhebliche kollektive Besatzaktionen mit Förderung aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und Landesmitteln erfolgt. Daran wollen wir festhalten und das Management selbst im Schulterschluss mit den Fischereiverbänden sowie zwischen den Bundesländern weiterentwickeln“.

Neben dem Aal stehen bei den Unterstützungsmaßnahmen auch andere Fischarten im Fokus. Dazu gehört der Baltische Stör, an dessen Wiederansiedlung das Land im Rahmen eines EMFF- und aktuell eines EMFAF-Projektes in enger Partnerschaft mit Brandenburg und anderen Ostseeanrainerstaaten arbeitet. „Entwickelt aus dem in MV verfügbaren Elterntierbestand wurden von 2006 bis 2023 rund 3,2 Millionen Fische verschiedenster Altersklassen im Küstenmeer des Landes ausgesetzt. Finanziert aus den Einnahmen des Landes für die Küstenangelberechtigung erfolgte von 2000 bis 2023 außerdem regelmäßig Besatz mit Meerforellen und Ostseeschnäpeln, wofür das Land insgesamt rund 2,4 Millionen Euro ausgegeben hat“, rechnet der Minister vor. Besetzt wurden damit ca. 11,5 Millionen Meerforellensetzlinge und 7,15 Millionen vorgestreckte Schnäpel, in den Anfangsjahren außerdem rund 130.000 einsömmrige Hechte.

Der Minister geht außerdem auf wichtige Themen wie Waldfahrgenehmigungen für Angler, die Nutzung von Wetterschutzschirmen an offenen Gewässern und die Bedingungen für die Nutzung renaturierter Gewässer ein.

Auch im vergangenen Haushaltsjahr sieht der Verband eine positive Gesamtentwicklung. Die Anzahl der Mitglieder hat sich gegen den Trend weiter erhöht. Zum 31. Dezember 2023 gab es 46.669 Mitglieder, 694 mehr als im Vorjahr, davon 307 Kinder und Jugendliche. Deren Zahl ist 2023 um nochmals zehn Prozent auf jetzt 3.312 gestiegen. Die Zahl der regionalen Verbände liegt unverändert bei 27, die Zahl der Vereine bei 436, zwei weniger als im Vorjahr. Davon sind 114 sogenannte kreisfreie Vereine. Die gepachtete Gewässerfläche hat sich nur geringfügig verändert. Derzeit werden vom LAV und seinen Mitgliedsvereinen 8.137 Hektar bewirtschaftet, davon rund 2.000 Hektar Fließgewässer. Hinzu kommen rund 19.680 Hektar Berufsfischereigewässer, die per Vereinbarung beangelt werden dürfen. Insgesamt sind den Mitgliedern damit 27.820 Hektar an Gewässern zugänglich, wo überwiegend das Land Inhaber des Fischereirechts ist. Auch der Woseriner See ist nach Neuverpachtung an einen Berufsfischer weiter als Anglergewässer zugänglich (235 Hektar).

PM Pressestelle Ministerium für Landwirtschaft- und Umwelt